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Finanzen

Brutto, netto und Mehrwertsteuer – einfach erklärt

19 oder 7 Prozent, brutto oder netto, Vorsteuer – wer selbstständig ist oder eine Rechnung schreibt, stolpert schnell über diese Begriffe. Hier die wichtigsten in verständlich.

Sobald man das erste Mal eine Rechnung schreibt oder ein Angebot kalkuliert, tauchen sie auf: brutto, netto, Mehrwertsteuer, Vorsteuer. Die Begriffe klingen nach Steuerberater, dahinter steckt aber eine überschaubare Logik. Wer sie einmal verstanden hat, rechnet den Rest im Schlaf.

Netto, brutto und die Steuer dazwischen

Der Nettobetrag ist der Preis ohne Steuer – das, was bei dir als Verkäufer tatsächlich hängen bleibt. Die Mehrwertsteuer (offiziell Umsatzsteuer) kommt obendrauf. Beides zusammen ergibt den Bruttobetrag, also den Betrag, den deine Kundin am Ende zahlt.

In Deutschland gibt es zwei gängige Sätze:

  • 19 Prozent – der Regelsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • 7 Prozent – der ermäßigte Satz, zum Beispiel für viele Lebensmittel, Bücher oder den Personennahverkehr.

Ein Beispiel mit dem Regelsatz: Du verkaufst eine Leistung für 100 Euro netto. Darauf kommen 19 Euro Mehrwertsteuer. Deine Kundin zahlt also 119 Euro brutto. Die 19 Euro gehören nicht dir – du ziehst sie nur ein und führst sie ans Finanzamt ab.

Vom Brutto zurück zum Netto rechnen

Oft kennst du nur den Bruttobetrag und willst wissen, wie viel davon Steuer ist. Der häufigste Fehler dabei: einfach 19 Prozent vom Bruttopreis abzuziehen. Das stimmt nicht, weil sich die 19 Prozent auf das Netto beziehen, nicht auf das Brutto.

Richtig teilst du den Bruttobetrag durch 1,19:

Netto = Brutto / 1,19
Mehrwertsteuer = Brutto − Netto

Aus 119 Euro brutto werden so 119 / 1,19 = 100 Euro netto, und die Differenz von 19 Euro ist die Steuer. Beim ermäßigten Satz rechnest du entsprechend mit 1,07. Wenn du das nicht jedes Mal per Hand machen willst, nimmt dir der Mehrwertsteuer-Rechner auf tools.bymw.de die Umrechnung in beide Richtungen ab.

Was es mit der Vorsteuer auf sich hat

Als Unternehmerin zahlst du selbst Mehrwertsteuer, wenn du etwas einkaufst – etwa einen neuen Laptop. Diese gezahlte Steuer nennt man Vorsteuer, und du darfst sie mit der Mehrwertsteuer verrechnen, die du von deinen Kunden eingezogen hast. Ans Finanzamt geht am Ende nur die Differenz. Genau deshalb ist die Umsatzsteuer für Unternehmen ein „durchlaufender Posten": Sie belastet dich nicht, du verwaltest sie nur.

Ein Sonderfall: die Kleinunternehmerregelung

Wer im Jahr unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen. Dann weist du keine Mehrwertsteuer aus, darfst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer ziehen. Für Nebenberufe und kleine Umsätze ist das oft die einfachste Variante – ob sie sich für dich lohnt, hängt davon ab, wie viel du einkaufst und an wen du verkaufst.

Kurz zusammengefasst

  • Netto ist ohne Steuer, brutto mit, die Differenz ist die Mehrwertsteuer.
  • Vom Brutto aufs Netto kommst du durch Teilen durch 1,19 (bzw. 1,07), nicht durch Abziehen von 19 Prozent.
  • Die eingezogene Steuer gehört dem Finanzamt, nicht dir.

Das ist keine Steuerberatung, sondern die Alltagslogik hinter jeder Rechnung. Für die schnelle Umrechnung zwischendurch liegt der Rechner unter tools.bymw.de/mwst bereit.

#Mehrwertsteuer#Rechnung#Selbstständigkeit#Finanzen

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