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Ratgeber

Barrierefreie Website und App: Was das Barrierefreiheitsgesetz für dein Business bedeutet

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wen es betrifft, wer ausgenommen ist – und warum sich Barrierefreiheit selbst dann lohnt, wenn du nicht musst.

Seit dem 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für viele Selbstständige und Unternehmen kam das leise – dabei kann es deine Website oder App direkt betreffen. Hier die wichtigsten Punkte ohne Paragrafendeutsch.

Worum es geht

Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Angebote dazu, diese barrierefrei zu gestalten – also so, dass Menschen mit Einschränkungen sie ohne Hürden nutzen können. Betroffen sind vor allem Angebote, die sich an Endverbraucher richten (B2C): Online-Shops, Buchungs- und Kontaktfunktionen, Apps.

Barrierefrei heißt konkret zum Beispiel: ausreichende Farbkontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Textalternativen für Bilder, eine klare Struktur und Formulare, die auch Screenreader verstehen. Grundlage sind die etablierten WCAG-Richtlinien.

Wer betroffen ist – und wer nicht

  • Betroffen: Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucher anbieten – etwa ein Webshop oder eine Terminbuchung.
  • Ausgenommen: Rein geschäftliche Angebote (B2B) und private Seiten. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen – gemeint sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz.

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht automatisch für alles und jeden. Ob du betroffen bist, hängt vom konkreten Angebot ab – im Zweifel lohnt eine kurze rechtliche Einschätzung.

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt

Selbst wenn du unter eine Ausnahme fällst, würde ich Barrierefreiheit nicht abhaken. Sie zahlt sich aus:

  • Mehr Reichweite: Ein barrierefreier Auftritt schließt niemanden aus – und das sind mehr Menschen, als man denkt.
  • Besseres Google-Ranking: Vieles, was Barrierefreiheit ausmacht (klare Struktur, gute Kontraste, sauberes HTML), ist zugleich gutes SEO.
  • Bessere Bedienung für alle: Klar bedienbare Seiten sind für jeden angenehmer – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.

Wie ich damit umgehe

Ich baue Websites und Apps von vornherein so, dass Barrierefreiheit mitgedacht ist – nicht als teures Extra hinterher, sondern als Teil sauberer Arbeit. Bei bestehenden Seiten schaue ich mir an, wo die größten Hürden liegen, und räume sie gezielt aus.

Fazit

Das BFSG macht Barrierefreiheit für viele B2C-Angebote zur Pflicht – und für alle anderen zu einer klugen Entscheidung. Wenn du wissen willst, ob dich das Gesetz betrifft und wie barrierefrei deine Seite heute schon ist, schreib mir gern. Dies ist keine Rechtsberatung, aber ein guter Startpunkt, um das Thema anzugehen.

Quellen

#Barrierefreiheit#BFSG#Website#Recht

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