KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026 – was der EU AI Act für kleine Betriebe bedeutet
Ab dem 2. August 2026 müssen KI-generierte Inhalte und Chatbots gekennzeichnet werden. Ich erkläre dir kompakt, was der EU AI Act verlangt, wen es trifft und wie du auf der sicheren Seite bleibst.
KI schreibt Texte, beantwortet Kundenfragen im Chat und erzeugt Bilder – und ab dem 2. August 2026 muss das auch sichtbar sein. Dann greift die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 des EU AI Act. Das klingt nach großem Konzern-Thema, betrifft aber praktisch jeden, der KI im Job einsetzt. Ich sortiere kurz, worauf es ankommt.
Was der AI Act verlangt
Artikel 50 ist keine einzelne Regel, sondern bündelt mehrere Transparenzpflichten. Die wichtigsten für kleine Betriebe:
- Chatbots kennzeichnen. Wenn Menschen auf deiner Website mit einem KI-Chat schreiben, müssen sie erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen sprechen.
- KI-Inhalte markieren. KI-generierte Texte, Bilder, Audio und Videos müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden – für Menschen klar verständlich (z. B. ein Label „KI-generiert") und technisch maschinenlesbar (z. B. in den Metadaten).
- Deepfakes offenlegen. Bild- oder Videomaterial, das echte Personen oder Ereignisse täuschend echt nachbildet, muss als KI-erzeugt ausgewiesen sein.
Wen trifft das?
Kurz gesagt: fast jeden, der KI beruflich nutzt. Das beginnt beim automatisch generierten Social-Media-Post und hört beim Chatbot auf der Firmenseite nicht auf. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Wird ein KI-Text von einem Menschen redaktionell überarbeitet und inhaltlich verantwortet, entfällt für diesen Fall die Kennzeichnung. Der Mensch muss dann aber wirklich prüfen und geradestehen – nicht nur kurz überfliegen.
Was du jetzt tun kannst
- Bestandsaufnahme: Wo setzt du überhaupt KI ein – Texte, Bilder, Chat?
- Chatbot prüfen: Gibt es einen klaren Hinweis, dass dein Besucher mit einer KI schreibt?
- Inhalte labeln: Oft reicht schon ein sichtbarer Hinweis „Mit Hilfe von KI erstellt", um transparent zu sein.
Ich nehme das übrigens selbst ernst: Die Artikel hier im Blog, die mit KI-Unterstützung entstehen, tragen seit Kurzem ein sichtbares „KI"-Label – fahr mit der Maus drüber, dann steht da „Mit Hilfe von KI generiert". Transparenz schafft Vertrauen, und genau darum geht es.
Fazit
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, den eigenen KI-Einsatz einmal ehrlich anzuschauen. Wer offen kennzeichnet, ist rechtlich auf der sicheren Seite – und wirkt bei Kunden souveräner statt heimlichtuerisch. Das hier ersetzt keine Rechtsberatung; bei kniffligen Fällen lohnt der Anwalt. Und wenn du KI sauber und rechtssicher in deine Website oder App einbauen willst, melde dich gern bei mir.
Quellen
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