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Finanzen

Der Laptop, den du erst nächstes Jahr kaufst, senkt schon diese Steuer

Ende Juli ist genau der richtige Moment, um über den Investitionsabzugsbetrag nachzudenken: Bis zu 50 Prozent einer geplanten Anschaffung mindern den Gewinn, bevor du sie überhaupt bezahlt hast. Was das bringt — und wo die Falle liegt.

Sieben Monate sind rum. Wenn du wie ich selbstständig bist, hast du jetzt zum ersten Mal ein halbwegs belastbares Gefühl dafür, wie das Jahr finanziell läuft — und noch fünf Monate Zeit, etwas daran zu ändern. Genau hier wird ein Werkzeug interessant, das viele erst im Dezember entdecken, wenn es schon hektisch ist: der Investitionsabzugsbetrag.

Was er macht

Der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, steht in § 7g EStG. Die Idee ist ungewöhnlich, wenn man sie zum ersten Mal hört: Du darfst bis zu 50 Prozent einer Anschaffung, die du erst in den nächsten drei Jahren planst, schon heute vom Gewinn abziehen. Der Gegenstand steht noch nicht bei dir. Du hast noch keinen Cent bezahlt. Trotzdem sinkt dein zu versteuernder Gewinn.

Ein Beispiel aus meinem eigenen Alltag: Ich plane für nächstes Jahr ein neues Notebook plus zwei Android-Testgeräte, zusammen grob 4.000 Euro netto. Mit dem IAB kann ich davon 2.000 Euro schon im Jahresabschluss für dieses Jahr abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent sind das rund 700 Euro, die dieses Jahr nicht ans Finanzamt gehen, sondern erstmal bei mir bleiben.

Und es hört da nicht auf: Im Jahr der Anschaffung kommt zusätzlich die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG obendrauf — 40 Prozent der (bereits geminderten) Anschaffungskosten, frei verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier folgenden.

Wer ihn nutzen darf

Die Hürde ist niedriger, als viele denken. Es gibt genau eine Grenze, die zählt: Dein Gewinn im Vorjahr darf 200.000 Euro nicht überschreiten. Das war's. Keine Unterscheidung mehr zwischen Bilanzierern und Einnahmen-Überschuss-Rechnern, keine Sonderregeln nach Betriebsvermögen. Insgesamt darfst du höchstens 200.000 Euro an offenen Abzugsbeträgen im Betrieb stehen haben.

Der Gegenstand muss beweglich und abnutzbar sein und im Jahr der Anschaffung sowie im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Für einen Entwickler heißt das in der Praxis: Notebook, Monitor, Testgeräte, Kamera, Serverhardware, Büromöbel — alles unproblematisch. Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und fällt nicht darunter; dein Jetbrains-Abo also nicht.

Die Falle, über die man stolpert

Und jetzt der Teil, den ich mir selbst hinter die Ohren geschrieben habe: Der IAB ist ein Versprechen, kein Geschenk.

Kaufst du innerhalb von drei Jahren nicht, wird der Abzug rückwirkend gestrichen. Nicht im laufenden Jahr — rückwirkend in dem Jahr, in dem du ihn gebildet hast. Der alte Steuerbescheid wird geändert, du zahlst nach, und auf den Nachzahlungsbetrag kommen Zinsen nach § 233a AO, gerechnet ab 15 Monaten nach dem Ende des Abzugsjahres.

Dasselbe passiert, wenn du zwar kaufst, das Gerät aber im Folgejahr weniger als 90 Prozent betrieblich nutzt. Wer sein Notebook zur Hälfte privat benutzt, hat kein Werkzeug gebildet, sondern eine Zeitbombe.

Deshalb mein ehrlicher Rat: Bilde einen IAB nur für Anschaffungen, die du ohnehin machen wirst. Nicht für welche, die du dir zurechtlegst, weil der Gewinn dieses Jahr unangenehm hoch aussieht. Steuern sparen ist kein Grund, Geld auszugeben — es ist ein Grund, Geld zum richtigen Zeitpunkt auszugeben.

Was ich konkret mache

Ich führe seit zwei Jahren eine schlichte Liste: geplante Anschaffung, geschätzter Nettobetrag, Zieljahr. Drei Spalten, mehr nicht. Einmal im Quartal gehe ich sie durch und streiche, was sich erledigt hat. Am Jahresende weiß ich damit in fünf Minuten, welcher IAB realistisch ist und welcher nur Wunschdenken wäre.

Wenn du beim Rechnen einen schnellen Überblick brauchst, was hinten rauskommt: Auf tools.bymw.de liegen ein paar kleine Helfer, die genau für solche Überschlagsrechnungen gedacht sind — ohne Anmeldung, ohne dass deine Zahlen irgendwo landen.

Das hier ersetzt keine Steuerberatung. Ich bin Entwickler, kein Steuerberater. Was ich beschreibe, ist der Stand, den ich für meinen eigenen Betrieb recherchiert habe — deine Situation kann anders liegen, und beim IAB hängt viel an Details. Sprich es einmal mit deinem Steuerberater durch, bevor du etwas bildest. Das eine Gespräch kostet weniger als die Zinsen auf eine rückgängig gemachte Rücklage.

Und wenn du gerade eher überlegst, ob sich eine App oder eine ordentliche Website für dein Geschäft rechnet: Schreib mir über bymw.de. Ich sage dir ehrlich, wenn ich denke, dass es sich nicht lohnt.

Quellen

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