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Finanzen

Die Künstlersozialabgabe steigt wieder – und trifft mehr Selbstständige, als du denkst

5,0 Prozent ab 2027: Die Künstlersozialabgabe geht wieder rauf. Wenn du Logos, Fotos, Texte oder Webdesign einkaufst, betrifft dich das als Auftraggeber – und wenn du selbst gestaltest, ist die KSK vielleicht die günstigste Sozialversicherung, die du nie beantragt hast.

Es gibt Abgaben, die kennt jeder. Und es gibt die Künstlersozialabgabe – die zahlst du unter Umständen seit Jahren zu Unrecht nicht, ohne es zu wissen. Mitte Juli hat das Bundesarbeitsministerium das Verfahren für die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 angestoßen, und der geplante Satz steht: 5,0 Prozent ab 2027, nach 4,9 Prozent in diesem Jahr. Verkündet ist die Verordnung noch nicht, aber die Zahl kommt direkt aus dem Ministerium – und sie ist ein guter Anlass, das Thema einmal von beiden Seiten anzuschauen. Denn es hat zwei Seiten, und beide betreffen Leute wie dich und mich.

Seite eins: Du kaufst kreative Leistungen ein

Die Künstlersozialkasse (KSK) sichert selbstständige Künstler und Publizisten ab – rund 185.000 Menschen. Finanziert wird das zur Hälfte aus deren eigenen Beiträgen, zu 20 Prozent vom Bund. Die restlichen 30 Prozent zahlen Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Das klingt nach Galerien und Verlagen, meint aber auch dich: Wer sich als Firma ein Logo gestalten lässt, Produktfotos beauftragt, Texte schreiben lässt oder das Design der eigenen Website an einen selbstständigen Gestalter vergibt, verwertet künstlerische Leistungen.

Auf diese Netto-Honorare wird die Abgabe fällig. Seit Anfang 2026 gibt es immerhin eine spürbare Bagatellgrenze: Erst wenn deine Aufträge an Kreative zusammen über 1.000 Euro im Kalenderjahr liegen, greift die Abgabepflicht (vorher waren es 700, davor lange nur 450 Euro). Wer regelmäßig Design einkauft, ist da schneller drüber, als es sich anfühlt – ein Logo-Projekt reicht oft schon.

Der Punkt, der viele überrascht: Die Abgabe zahlst du zusätzlich zum Honorar, direkt an die KSK, und du musst dich dafür selbst dort melden. Bei einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung kommt das Thema regelmäßig auf den Tisch, dann auch rückwirkend für mehrere Jahre. Fünf Prozent auf ein paar Tausend Euro sind kein Drama – fünf Jahre Nachzahlung plus Säumniszuschläge sind ärgerlich.

Seite zwei: Du bist selbst der Kreative

Jetzt die angenehmere Richtung. Wenn du selbstständig gestaltest – und dazu zählt die KSK ausdrücklich auch Webdesign –, kannst du dich über die Künstlersozialkasse kranken-, pflege- und rentenversichern. Der Deal ist derselbe wie bei Angestellten: Du zahlst nur die halben Beiträge, die andere Hälfte kommt aus dem Topf, in den Bund und Auftraggeber einzahlen. Für viele Solo-Selbstständige ist das der Unterschied zwischen „Krankenversicherung frisst mich auf" und einem tragbaren Beitrag.

Die Grenze verläuft allerdings genau da, wo mein Alltag verläuft: Gestaltung ist künstlerisch, reine Programmierung ist es nicht. Wer Layouts, Oberflächen und Erscheinungsbilder entwirft, fällt darunter; wer ausschließlich Code schreibt, nicht. Bei mir mischt sich beides – bei dir vielleicht auch. Dann lohnt der Blick, welcher Teil deiner Arbeit überwiegt und wie du ihn in Rechnungen und Verträgen benennst. Ehrlich, nicht kreativ-buchhalterisch: Die KSK prüft das.

Was heißt das praktisch? Drei Dinge:

  1. Als Auftraggeber: Rechne einmal die Kreativ-Honorare dieses Jahres zusammen. Über 1.000 Euro? Dann kläre deine Meldepflicht, bevor es eine Prüfung tut.
  2. Als Gestalter ohne KSK: Prüfe, ob deine Tätigkeit versicherungspflichtig ist. Das ist keine Kür – die Mitgliedschaft ist bei überwiegend künstlerischer Arbeit Pflicht, und sie rechnet sich fast immer.
  3. Für die Kalkulation 2027: Der Sprung von 4,9 auf 5,0 Prozent ist klein. Aber wenn du Angebote für nächstes Jahr schreibst, in denen eingekaufte Designleistungen stecken, gehört er in die Zahlen.

Ich baue Websites samt Design aus einer Hand – wenn du wissen willst, wie ich das kalkuliere und was davon bei dir abgabenrelevant wäre, schreib mir über bymw.de. Und wie immer bei Steuer- und Sozialversicherungsthemen gilt: Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung – für den konkreten Fall gehört das zu einem Steuerberater oder direkt zur KSK.

Quellen

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#Künstlersozialkasse#Abgaben#Selbstständige#Webdesign

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