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Ratgeber

Widerrufsbutton-Pflicht: Was seit Juni 2026 auf deinen Online-Shop zukommt

Seit dem 19. Juni 2026 braucht fast jeder Online-Shop einen "Vertrag widerrufen"-Button – Pflicht nach dem neuen § 356a BGB. Ich zeige dir, wen es betrifft, wie der Button aussehen muss und warum du das nicht auf die lange Bank schieben solltest.

Seit einem knappen Monat gilt eine neue Pflicht, die viele Shop-Betreiber noch gar nicht auf dem Schirm haben: Seit dem 19. Juni 2026 muss fast jeder Online-Shop einen Widerrufsbutton anbieten – einen deutlich sichtbaren Knopf, mit dem Kundinnen und Kunden ihren Kauf mit wenigen Klicks widerrufen können. Ich betreue selbst Websites für kleine Betriebe, und genau solche „unauffälligen" Rechtsänderungen sind es, die später teuer werden. Deshalb hier die praktische Einordnung – ohne Juristendeutsch.

Worum geht es überhaupt?

Der Widerrufsbutton kommt aus der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 und ist in Deutschland im neuen § 356a BGB geregelt. Die Idee dahinter ist simpel: Ein Vertrag, den man online in zwei Minuten abschließen kann, soll sich auch online genauso einfach wieder widerrufen lassen – nicht per umständlichem Brief oder Formular-Suchspiel.

Konkret heißt das: Wenn Verbraucher bei dir online einen Vertrag abschließen können und dabei ein gesetzliches Widerrufsrecht haben, musst du ihnen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.

Betrifft mich das?

Kurz gesagt: wahrscheinlich ja, wenn du an Privatkunden verkaufst. Genauer:

  • Betroffen sind Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (B2C), die über eine Online-Oberfläche zustande kommen – also der klassische Shop, aber auch Buchungs- oder Abo-Strecken auf deiner Website.
  • Nicht betroffen bist du, wenn du ausschließlich an Gewerbekunden (B2B) verkaufst.
  • Ausgenommen sind außerdem Verträge, bei denen es ohnehin kein Widerrufsrecht gibt – zum Beispiel Maßanfertigungen nach Kundenwunsch, schnell verderbliche Waren oder versiegelte Produkte, die aus Hygienegründen nicht zurückgehen.

Im Zweifel gilt: Hast du irgendwo einen „Zahlungspflichtig bestellen"-Button für Privatkunden, solltest du dich mit dem Thema beschäftigen.

Wie muss der Button aussehen?

Hier steckt der Teufel im Detail, denn ein irgendwo versteckter Link reicht nicht. Der Gesetzgeber macht ziemlich klare Vorgaben:

  • Beschriftung: gut lesbar mit „Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutend eindeutigen Formulierung. Kreative Umschreibungen sind keine gute Idee.
  • Sichtbarkeit: hervorgehoben platziert, optisch vom übrigen Design abgehoben und leicht zugänglich – nicht im Fußzeilen-Kleingedruckten oder in einer langen Linkliste versteckt.
  • Erreichbar ohne Hürden: Der Button darf kein Login voraussetzen und muss während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar sein.
  • Zwei-Stufen-Verfahren: Ein Klick löst den Widerruf nicht sofort aus. Erst kommt eine Bestätigungsseite mit einem kurzen Formular (Name, Vertrags- oder Bestellnummer, ein Kontaktweg – mehr Daten sind nicht nötig), dann ein zweiter Button „Widerruf bestätigen".
  • Eingangsbestätigung: Nach dem Widerruf muss der Kunde unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bekommen, in der Regel eine E-Mail.

Was passiert, wenn ich es ignoriere?

Das ist der Grund, warum ich dazu schreibe: Die Konsequenzen sind unangenehm. Fehlt der Button oder ist er falsch umgesetzt, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände. Und fast noch ärgerlicher: Die Widerrufsfrist verlängert sich – aus den üblichen 14 Tagen können bis zu 12 Monate und 14 Tage werden. So lange könnten Kunden ihre Käufe dann noch zurückgeben.

Was du jetzt tun solltest

Kein Grund zur Panik, aber es gehört auf die To-do-Liste:

  1. Prüfen, ob du betroffen bist – verkaufst du online an Privatkunden mit Widerrufsrecht?
  2. Button einbauen, korrekt beschriftet und prominent an der richtigen Stelle.
  3. Zweistufigen Ablauf mit schlankem Formular und automatischer Bestätigungs-E-Mail aufsetzen.
  4. Widerrufsbelehrung und die neue Funktion aufeinander abstimmen.

Technisch ist das kein Hexenwerk – ein sauber platzierter Button, eine kleine Formularseite und eine Bestätigungsmail. Genau solche Dinge baue ich regelmäßig in Websites ein, ohne dass gleich der ganze Shop umgebaut werden muss. Wenn du unsicher bist, ob deine Seite die neuen Anforderungen erfüllt, meld dich einfach bei mir – ich schau mir das an und setze es sauber um.

Und ein ehrliches Wort zum Schluss: Das hier ist meine praktische Einordnung als Entwickler, keine Rechtsberatung. Ob und wie genau die Pflicht auf deinen konkreten Shop zutrifft, klärst du im Zweifel mit einer auf IT-Recht spezialisierten Anwältin oder einem Anwalt.

Quellen

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#Widerrufsbutton#Online-Shop#Widerrufsrecht#E-Commerce#Recht

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