DiPA – der zweite Weg für Apps in der Pflege, über den kaum jemand redet
Apps auf Rezept kennt jeder als DiGA. Daneben gibt es die DiPA – digitale Pflegeanwendungen. Das Verzeichnis war Mitte 2026 noch leer, doch am 15. Juli hat das BfArM den Leitfaden überarbeitet und einen vorläufigen Listungsweg eingeführt. Warum genau jetzt ein guter Moment ist, wenn du über so eine App nachdenkst.
Wenn ich mit jemandem über eine Gesundheits-App spreche, fällt fast immer das Wort „DiGA" – die digitale Gesundheitsanwendung, die App auf Rezept. Über den Weg habe ich hier schon geschrieben. Was dabei fast immer untergeht: Es gibt einen zweiten Weg, und der zielt nicht auf Kranke, sondern auf Pflegebedürftige und die Menschen, die sie pflegen. Er heißt DiPA – digitale Pflegeanwendung. Und diesen Sommer ist dort etwas passiert, das ihn interessanter macht, als er lange war.
DiPA ist nicht DiGA – der Unterschied ist wichtig
Beide werden vom BfArM geführt, beide sind Apps mit einem geprüften Nutzen, beide landen in einem amtlichen Verzeichnis. Danach hört die Ähnlichkeit auf.
Eine DiGA verordnet ein Arzt oder eine Ärztin, sie richtet sich an Patientinnen und Patienten, und die gesetzliche Krankenkasse zahlt. Eine DiPA braucht kein Rezept. Die pflegebedürftige Person stellt formlos einen Antrag bei ihrer Pflegekasse, die über die Notwendigkeit entscheidet. Gezahlt wird aus der Pflegeversicherung – für die DiPA samt ergänzender Unterstützungsleistungen bis zu insgesamt 50 Euro im Monat. Es ist also ein eigener Topf, eine eigene Antragslogik und eine eigene Zielgruppe. Wer eine App für die Pflege baut und automatisch an „auf Rezept" denkt, denkt am falschen Verfahren entlang.
Inhaltlich geht es bei DiPA um genau das, was Pflege zu Hause schwer macht: Erinnerungen an Medikamente und Termine, Übungen gegen den Abbau von Beweglichkeit, Sturzprävention, Tagesstruktur, die Entlastung von Angehörigen. Also keine Diagnostik, sondern Stabilisierung und Selbstständigkeit im Alltag.
Was am 15. Juli 2026 passiert ist
Bis zur Jahresmitte stand im DiPA-Verzeichnis kein einziger Eintrag. Das klingt nach einem gescheiterten Instrument, ist aber eher ein Henne-Ei-Problem: Die Hürde, einen pflegerischen Nutzen sauber nachzuweisen, war hoch, und ohne gelistete Vorbilder wagte sich kaum jemand ran.
Am 15. Juli 2026 hat das BfArM eine aktualisierte Fassung seines DiPA-Leitfadens veröffentlicht – und darin genau an dieser Stelle nachgebessert. Zwei Änderungen sind für dich relevant, wenn du so etwas bauen willst:
- Vorläufige Listung für bis zu ein Jahr. Du musst den vollen Nutzen nicht mehr vorab
fertig belegen. Es reicht zunächst eine plausible Darlegung des erwarteten pflegerischen Nutzens plus ein wissenschaftliches Evaluationskonzept – den eigentlichen Nachweis lieferst du dann im laufenden Betrieb nach. Das ist derselbe Gedanke wie die Erprobungsphase bei den DiGA: erst rein, dann beweisen.
- Erweiterter Kreis. Eine DiPA darf sich jetzt ausdrücklich auch an **pflegende Angehörige
und andere ehrenamtlich Pflegende** richten, nicht mehr nur an die pflegebedürftige Person selbst. Das öffnet einen ganzen Bereich von Apps – Koordination, Wissen, Entlastung –, der vorher formal außen vor war.
Beides zusammen senkt die Einstiegshürde und verbreitert die Zielgruppe im selben Schritt. Für einen kleinen Anbieter ist das der Unterschied zwischen „unmöglich zu finanzieren" und „machbar".
Was das für die App-Entwicklung heißt
Ich baue Android-Apps mit Kotlin und Jetpack Compose, und aus dieser Ecke betrachtet ist DiPA kein exotischer Sonderfall, sondern ein Projekt mit drei Dingen, die man von Tag eins mitdenken muss – nicht am Ende:
- Das Evaluationskonzept ist Teil des Produkts, nicht Papierkram danach. Wenn du später
einen pflegerischen Nutzen zeigen musst, braucht die App die passenden Datenpunkte von Anfang an – sauber, anonymisierbar, exportierbar. Das nachträglich einzuziehen ist teuer.
- Datenschutz ist die halbe Miete. Pflegedaten sind Gesundheitsdaten. Datensparsamkeit,
Verschlüsselung, klare Einwilligungen, ein Verarbeitungsverzeichnis – das ist kein Beiwerk, sondern eine Zulassungsvoraussetzung.
- Barrierefreiheit ist Zielgruppe, nicht Kür. Deine Nutzer sind oft alt oder unter Belastung.
Große Schrift, hohe Kontraste, wenige Schritte, keine überraschenden Gesten. Genau die Dinge, die eine App im Alltag benutzbar machen – und die man ihr ansieht, wenn sie fehlen.
Wenn du eine Idee in dem Bereich hast und wissen willst, ob sich der DiPA-Weg für dich lohnt oder ob eine schlanke App ohne Verzeichnis der klügere Start ist: Genau solche Fragen kläre ich mit Kunden am Anfang, bevor Code entsteht. Melde dich über bymw.de – lieber einmal zu früh als ein halbes Jahr in die falsche Richtung gebaut.
Ein ehrlicher Hinweis noch: Alles hier ist der Stand, wie ich ihn aus den Quellen lese, und ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Die Details des Verfahrens ändern sich gerade – genau deshalb schaue ich für ein konkretes Projekt immer in die aktuelle Fassung des Leitfadens, statt aus dem Gedächtnis zu arbeiten.
Quellen
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